Fallbeispiele / Kaufmännisch & Verträge
Kaufmännisch & Verträge

Den Nachtrag mit Nachweisen begründen, nicht mit Argumenten

Der Baugrund ist ein anderer, die Zeichnung hat sich geändert, der Auftraggeber ordnet Zusätzliches an. Halten Sie den geänderten Zustand am Tag seines Auftretens auf der Baustelle fest, kalkulieren Sie ihn auf Grundlage des Vertrages und verfolgen Sie den Nachtrag von der Anmeldung bis zur Beauftragung.

7 Schritte13 Min.GeneralunternehmerFachnachunternehmerKosten- / Mengenberatung

So funktioniert es, Schritt für Schritt

7 Schritte über die Plattform hinweg - was Sie bei jedem tun und warum es zählt.

1

Den geänderten Zustand ins Bautagebuch schreiben

Bautagebuch

An dem Tag, an dem sich der Baugrund als ein anderer erweist, die geänderte Zeichnung eintrifft oder der Auftraggeber Zusätzliches anordnet, tragen Sie es ins Bautagebuch ein: was wo vorgefunden wurde, welche Kolonnen und Geräte davorstanden, das Wetter und die Anordnung oder den Planindex dahinter.

Warum: Ein Bautagebucheintrag trägt das Datum des Tages, an dem er geschrieben wurde, nicht das des Tages, an dem der Streit beginnt. Genau darin liegt der Unterschied zwischen einem Nachtrag, den die Gegenseite liest, und einem, den sie Zeile für Zeile zerlegt.

EingangGeänderter BaustellenzustandGeänderte ZeichnungAnordnung des AuftraggebersErgebnisDatierter BautagebucheintragWer auf der Baustelle war
2

Fotografieren, solange der Zustand offen liegt

Projektfotos

Laden Sie die Fotos noch am selben Tag hoch: den offenen Graben, die Schicht, die im Bodengutachten nicht steht, das Hindernis, das niemand geplant hat. Die Galerie liest Aufnahmedatum und GPS-Position aus jeder Datei, sodass jede Aufnahme Datum und Ort mitbringt, ohne dass Sie etwas eintippen.

Warum: Ist der Graben erst verfüllt, lässt sich nichts mehr fotografieren. Ein datiertes, verortetes Foto ist der günstigste Nachweis auf der Baustelle und der einzige, der die Frage klärt, ob der Baugrund tatsächlich ein anderer war.

EingangBaustellenfotosZugehöriger BautagebucheintragErgebnisDatierte, verortete FotosNachweis des Zustands
3

Den Nachtrag anmelden, bevor Sie ihn ausführen

Nachträge

Melden Sie den Nachtrag im Nachtragsregister an, sobald die Änderung erkannt ist: benennen Sie die geänderte oder zusätzliche Leistung nach § 2 VOB/B, den Empfänger und das Datum, bis zu dem Sie eine Antwort erwarten. Die Anmeldung geht der Ausführung voraus.

Warum: Erst anmelden, dann bauen hält den Anspruch am Leben. Ein erst nach Fertigstellung angemeldeter Nachtrag lädt zu der Antwort ein, niemand habe ihn beauftragt, so gut die Baustellendokumentation auch sein mag.

EingangBautagebucheintrag und FotosAnordnung oder PlanänderungErgebnisNachtragsanmeldungEmpfänger und Antwortfrist
4

Stundenlohnstunden erfassen und gegenzeichnen lassen

Baustellenzeiten

Wo die Leistung als Stundenlohnarbeiten ausgeführt wird, erfassen Sie die Lohn- und Gerätestunden auf die Änderung und kennzeichnen die Zeilen als Stundenlohn statt als Leistung nach Aufmaß. Lassen Sie den Stundenlohnzettel anschließend innerhalb der vertraglich vorgesehenen Frist von der örtlichen Bauüberwachung gegenzeichnen.

Warum: Stundenlohn wird gegen den Nachtrag abgerechnet, Leistung nach Aufmaß gegen das Leistungsverzeichnis; wer beides vermischt, verliert beides. Ein nicht gegengezeichneter, Wochen später eingereichter Stundenlohnzettel ist die Position, die sich in jedem Nachtrag am leichtesten streichen lässt.

EingangLohn- und GerätestundenKostenstelle der ÄnderungAngemeldeter NachtragErgebnisGegengezeichneter StundenlohnzettelFreigegebene Stundenlohnstunden
5

Auf Grundlage des Vertrages kalkulieren

Leistungsverzeichnis

Leiten Sie die neue Position aus der nächstliegenden Position des Vertrags-Leistungsverzeichnisses ab, statt einen freien Preis zu bilden, führen Sie dieselben Kostenbestandteile fort, auf denen die Urkalkulation beruht, und nehmen Sie das Aufmaß der entfallenden Leistung ebenso sorgfältig auf wie das der zusätzlichen.

Warum: Ein aus der Urkalkulation abgeleiteter Nachtrag ist an einem Nachmittag prüfbar. Einer, der auf einem Marktpreis ohne Bezug zum Vertrag beruht, macht aus der Verhandlung einen Streit über die Preisgrundlage statt über die Leistung.

EingangVertragspositionen und EinheitspreiseZusätzliche und entfallende LeistungErgebnisKalkulierte NachtragspositionNachvollziehbare Preisgrundlage
6

Einreichen und bis zur Beauftragung verfolgen

Nachträge

Machen Sie aus der Anmeldung ein kalkuliertes Nachtragsangebot mit ausgewiesener Kosten- und Terminauswirkung, reichen Sie es zu der Anmeldung ein, auf die es antwortet, und verfolgen Sie es über die Prüfung bis zur Beauftragung, mit der die Summe in die Schlussrechnung eingeht.

Warum: Kalkuliert, aber nie förmlich eingereicht heißt unbezahlt gearbeitet. Jeden offenen Nachtrag von angemeldet bis beauftragt in einem Register zu verfolgen verhindert, dass ein Ordner dem Grunde nach anerkannter Änderungen unverbucht in die Schlussrechnung läuft.

EingangKalkulierter NachtragDie zugehörige AnmeldungErgebnisEingereichtes NachtragsangebotNachtragsbeauftragung
7

Prüfen, ob er einer Bestreitung standhält

Anspruchsnachweise

Lesen Sie die Bewertung der Nachweisbarkeit, bevor der Nachtrag bestritten wird: ob die Anmeldung fristgerecht hinausging, ob die Gegenseite sie bestätigt hat, ob sie an eine maßgebliche Anordnung und einen datierten zeitnahen Nachweis anknüpft. Schließen Sie die größte Lücke zuerst und stellen Sie den Nachweisstrang anschließend zu einem exportierbaren Paket zusammen.

Warum: An diesem Schritt entscheidet sich, ob ein Nachtrag vergütet oder heruntergehandelt wird. Die fehlende Bestätigung zu finden, solange die Baustelle läuft, kostet eine E-Mail; sie in der Schlussrechnung zu finden, kostet die gesamte Position.

EingangEingereichter NachtragBautagebuch, Fotos, unterschriebene ZettelErgebnisBewertung der NachweisbarkeitExportierbares Nachweispaket
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