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Fallbeispiele / Kaufmännisch & Verträge
Kaufmännisch & Verträge

Änderung in einen bezahlten Nachtrag umwandeln

Erfassen Sie eine Leistungsänderung, während sie noch frisch ist, kalkulieren Sie sie als Vertragsnachtrag anhand Ihrer vereinbarten Preise und rechnen Sie sie in der nächsten Abschlagsrechnung ab, damit die Zusatzleistung vergütet statt still absorbiert wird.

3 Schritte11 Min.GeneralunternehmerFachnachunternehmerKostenberater / Mengengutachter

So funktioniert es, Schritt für Schritt

3 Schritte über die Plattform hinweg - was Sie bei jedem tun und warum es zählt.

1

Änderung erfassen

Nachträge

Halten Sie genau fest, was sich geändert hat, wer es angeordnet hat und welche Zeichnungsrevision oder Baustellenanweisung dazu führte. Vermerken Sie die wahrscheinliche Termin- und Kostenauswirkung jetzt, solange Kolonne und Fakten noch vor Ihnen liegen.

Warum: Eine am Tag ihres Eintretens erfasste Änderung ist eine, die Sie belegen und bezahlt bekommen können. Die, mit denen das Team einfach weitermacht, ohne Notiz, sind die, die die Marge auffressen, ohne dass etwas dafür vorzuweisen ist.

EingangBaustellenanweisungZeichnungsrevisionErgebnisÄnderungsprotokollTermin- & Kostenauswirkung
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Als Nachtrag kalkulieren

Verträge

Heben Sie die Änderung zu einem förmlichen Vertragsnachtrag an, kalkulieren Sie die zusätzliche und entfallende Leistung Zeile für Zeile anhand Ihrer vereinbarten oder Sonderpreise, und senden Sie ihn dann zur genehmigenden Anordnung des Auftraggebers hinaus.

Warum: Der Nachtrag ist der Punkt, an dem eine Änderung zum vertraglichen Anspruch statt zu einem Gefallen wird. Den Preis aus vereinbarten Preisen aufzubauen lässt ihn standhalten, wenn der Kalkulator ihn hinterfragt.

EingangÄnderungsprotokollVereinbarte VertragspreiseErgebnisKalkulierter NachtragAnordnung des Auftraggebers
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In einer Abschlagsrechnung abrechnen

Verträge

Nehmen Sie den angeordneten Nachtrag in die nächste Abschlagsrechnung zum Vertrag auf, damit er neben der aufgemessenen Leistung geprüft und in Rechnung gestellt wird, statt auf einer Liste offener Forderungen liegen zu bleiben.

Warum: Kalkuliert und angeordnet bringt Ihnen noch nichts ein, bis es abgerechnet und geprüft ist. Den Nachtrag in die Rechnung einzubinden ist der Schritt, der vereinbarte Zusatzleistung endlich in Geld auf dem Konto verwandelt.

EingangAngeordneter NachtragErbrachte, aufgemessene LeistungErgebnisAbschlagsrechnungBestätigte Zahlung

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